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   SG Marburg, 07.05.2008 - S 12 KA 403/07   

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https://dejure.org/2008,16543
SG Marburg, 07.05.2008 - S 12 KA 403/07 (https://dejure.org/2008,16543)
SG Marburg, Entscheidung vom 07.05.2008 - S 12 KA 403/07 (https://dejure.org/2008,16543)
SG Marburg, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - S 12 KA 403/07 (https://dejure.org/2008,16543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 98 Abs 2 Nr 13 SGB 5, § 24 Abs 1 Ärzte-ZV, § 24 Abs 2 Ärzte-ZV, § 24 Abs 3 S 1 Ärzte-ZV, § 24 Abs 3 S 2 Ärzte-ZV
    Vertragsärztliche Versorgung - Versorgungsverbesserung durch kinderärztliche Zweigpraxis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung einer Zweigpraxis in in einer anderen Stadt; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Versorgungsverbesserung i.R.d. Eröffnung einer Zweigpraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versorgungsverbesserung nach § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV durch eine kinderärztliche Zweigpraxis trotz kinderärztlicher Praxen in der Nähe

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Marburg, 07.03.2007 - S 12 KA 7001/06

    Vertragsärztliche Versorgung, Begriffliche Abgrenzung der Zweigpraxis von

    Auszug aus SG Marburg, 07.05.2008 - S 12 KA 403/07
    "Verbesserung" ist wenigstens in dem Sinne zu verstehen, dass eine "Bedarfslücke" besteht, die zwar nicht unbedingt ("Erforderlichkeit") geschlossen werden muss, die aber nachhaltig eine durch Angebot oder Erreichbarkeit veränderte und im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis herbeiführt (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 - S 12 KA 7001/06 - juris Rn. 55).

    Es kann nicht auf die Anhaltszahlen nach den BedarfsplRL-Ä, die z.B. von Verhältniszahlen unter 2.000 Bewohnern für einen Vertragsarztsitz im hausärztlichen Bereich ausgehen (vgl. Anlagen 4.1 bis 4.3 BedarfsplRL-Ä), abgestellt werden, da diese Anhaltszahlen lediglich für die Bedarfsdeckung eines gesamten Planungsbereiches heranzuziehen sind (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 - S 12 KA 7001/06 - juris Rn. 55 f.).

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus SG Marburg, 07.05.2008 - S 12 KA 403/07
    So begründen nach Auffassung des BSG für Leistungen, die üblicherweise ortsnah erbracht werden, wie dies bei MRT-Leistungen der Fall sei, seitdem diese zum Standard radiologischer Diagnostik gehörten, Entfernungen von im konkreten Fall mehr als 25 km zu anderen Standorten benachbarter Planungsbereiche einen Ermächtigungsbedarf (vgl. BSG v. BSG v. 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - juris Rn. 19 - GesR 2007, 71 = MedR 2007, 127).
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus SG Marburg, 07.05.2008 - S 12 KA 403/07
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat deshalb bereits der nach altem Recht allein zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einen gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BSG v. 20.12.1995 - 6 RKa 55/94 - juris Rn. 17 f. - BSGE 77, 188 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 7).
  • SG Marburg, 10.11.2011 - S 12 KA 790/11

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Berufungsausschuss - Prüfung eines

    Unter Berücksichtigung der genannten spezifisch kinderärztlichen Versorgungsbedürfnisse mit kurzen Wegen liege eine Versorgungsverbesserung vor (vgl. SG Marburg, Urt. v. 07.05.2008 - S 12 KA 403/07 - juris Rdnr. 25 = GesR 2008, 437).
  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 824/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Gründung einer Zweigpraxis - Orthopäde mit

    Sie verweise ausdrücklich auf das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom Mai 2008 (S 12 KA 403/07).
  • SG Marburg, 17.06.2015 - S 16 KA 460/12

    Eine Zweigpraxis mit dem Angebot radiologischer Diagnostik, Computertomographien

    Dieser Fall ist auch nicht vergleichbar mit der Genehmigung einer Kinderarztpraxis bei bestehenden Angeboten im nahen Umkreis (vgl. SG Marburg, Urteil vom 07.05.2008 - S 12 KA 403/07), weil die typischerweise hohe Frequenz von Konsultationen des Kinderarztes im Zusammenhang mit dem notwendigen Transport des betroffenen Kindes eine gänzlich andere Sachlage gegenüber der typischen radiologischen Leistungserbringung darstellt.
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